Das BSG zum unzulässigen Fallsplitting: BSG, Urt. v. 19.11.2019 – B 1 KR 6/19 R
Das BSG zum unzulässigen Fallsplitting: BSG, Urt. v. 19.11.2019 – B 1 KR 6/19 R Leitsätze der Redaktion: Entlässt ein Krankenhaus einen Versicherten, obwohl eine zeitnahe Weiterversorgung bereits absehbar ist und lediglich die kurzfristig erwartete histologische Absicherung aussteht, verstößt das „Zwei-Fälle-Modell“ gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Vergütungsfähig ist dann nicht der tatsächlich abgerechnete Ablauf, sondern nur das
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