Nachgereichte AOP-Begründung: Krankenkasse muss Krankenhausvergütung zahlen
Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg stärkt Krankenhäuser bei der Abrechnung stationärer Behandlungen, die grundsätzlich im AOP-Katalog gelistet sind. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Krankenhaus eine fallindividuelle medizinische Begründung für die stationäre Durchführung noch nach der Schlussrechnung nachreichen darf. Das Gericht bejahte dies. Die Berufung der Krankenkasse blieb ohne Erfolg. Sie muss die […]
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