PrüfvV 2014: Keine automatische Rückforderung bei verspäteter MDK-Unterlagenvorlage
Versäumt ein Krankenhaus im schriftlichen MDK-Prüfverfahren die Frist zur Vorlage konkret angeforderter Unterlagen, verliert es nicht automatisch seinen gesamten Vergütungsanspruch. Das hat das Bundessozialgericht im Zusammenhang mit der Prüfverfahrensvereinbarung 2014 erneut klargestellt. Maßgeblich ist der BSG-Beschluss vom 28.05.2026, B 1 KR 37/25 B. Die Entscheidung ist vor allem für Krankenhausabrechnungen relevant, bei denen Krankenkassen nach […]
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