Vertragsarztrecht

Wachstumsanspruch bei Neugründung mit angestelltem Jungarzt: BSG-Urteil 19.07.2023, B 6 KA 22/22 R

Wachstumsanspruch bei Neugründung mit angestelltem Jungarzt: BSG-Urteil 19.07.2023, B 6 KA 22/22 R Nichtamtliche Leitsätze 1. Eine nach Ausscheiden aus einer fortbestehenden Berufsausübungsgemeinschaft neu eingerichtete Einzelpraxis kann als Neugründung im honorarrechtlichen Sinn einzuordnen sein, auch wenn der Vertragsarzt im selben Planungsbereich zugelassen bleibt. 2. Für Wachstumsmöglichkeiten in der Aufbauphase ist bei kooperativen Strukturen und bei […]

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Sonderbedarfsanstellung im MVZ: BSG-Urteil vom 06.04.2022, B 6 KA 7/21 R

Sonderbedarfsanstellung im MVZ: BSG-Urteil vom 06.04.2022, B 6 KA 7/21 R Leitsätze der Redaktion 1. Eine Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsanstellung ist nur dann eröffnet, wenn der zusätzliche lokale oder qualifikationsbezogene Versorgungsbedarf mindestens dem Umfang eines halben Versorgungsauftrags entspricht. 2. Ist diese Schwelle erreicht, darf die Bedarfsdeckung jedoch flexibel organisiert werden und kann auch über mehrere Anstellungsgenehmigungen

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Nachbesetzung nach hälftigem Zulassungsentzug: BSG-Urteil vom 30.10.2019, B 6 KA 14/18 R

Nachbesetzung nach hälftigem Zulassungsentzug: BSG-Urteil vom 30.10.2019, B 6 KA 14/18 R Leitsätze der Redaktion Ein Nachbesetzungsverfahren setzt stets eine objektiv fortführungsfähige Praxis voraus. Wird eine Zulassung im Umfang eines halben Versorgungsauftrags wegen nicht hinreichender Ausübung entzogen, fehlt es für den entzogenen Anteil regelmäßig an einem fortführbaren Praxissubstrat, sodass eine Nachbesetzung hierfür ausscheidet. Eine Klage

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Einheitlicher Bereitschaftsdienst in Hessen: BSG-Urteil vom 25.10.2023 B 6 KA 16/22 R

Einheitlicher Bereitschaftsdienst in Hessen: BSG-Urteil vom 25.10.2023 B 6 KA 16/22 R Leitsätze der Redaktion Das hessische Landesrecht darf niedergelassene Privatärzte in einen einheitlich organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst einbeziehen und sie zu einer Kostenbeteiligung heranziehen. Das Vertragsarztrecht des Bundes schließt berufsrechtliche Landesregelungen zum Notdienst für Nichtvertragsärzte nicht aus, weil beide Regelungskomplexe unterschiedliche Personenkreise adressieren. Eine altersbedingte

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Differenzkostenregelung bei unzulässigen Verordnungen: BSG-Urteil vom 05.06.2024, B 6 KA 10/23 R

Differenzkostenregelung bei unzulässigen Verordnungen: BSG-Urteil vom 05.06.2024, B 6 KA 10/23 R Leitsätze der Redaktion: 1. Die in § 106b Abs 2a Satz 1 SGB V vorgesehene Begrenzung von Nachforderungen auf die Kostendifferenz setzt eine dem Grunde nach zulässige, lediglich unwirtschaftliche Verordnung voraus. 2. Unzulässige Verordnungen, die außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, werden

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Anstellungsgenehmigung trotz Vollauslastung?: 26.03.2025 – B 6 KA 7/24 R

Anstellungsgenehmigung trotz Vollauslastung?: 26.03.2025 – B 6 KA 7/24 R Leitsätze der Redaktion: Ein Arzt kann im System der vertragsärztlichen Versorgung höchstens einen vollen Versorgungsauftrag persönlich erfüllen. Diese Grenze gilt nicht nur für die Erteilung weiterer Zulassungen, sondern ebenso für die Genehmigung einer Anstellung nach § 95 Abs. 9 SGB V, wenn der anzustellende Arzt

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Zuständigkeit für Sprechstundenbedarfsregresse: BSG-Urteil vom 12.2019, B 6 KA 23/18 R

Zuständigkeit für Sprechstundenbedarfsregresse: BSG-Urteil vom 12.2019, B 6 KA 23/18 R Leitsätze 1. Regresse wegen der Verordnung von Arzneimitteln als Sprechstundenbedarf, die nach gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht in dieser Form verordnungsfähig sind, gehören zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V in der damals geltenden Fassung und sind von den hierfür vorgesehenen Prüfgremien

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Vergütung einer ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus trotz anschließender stationärer Aufnahme in einem anderen Krankenhaus: BSG-Urteil vom 11.09.2019, BSG – B 6 KA 6/18 R

Vergütung einer ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus trotz anschließender stationärer Aufnahme in einem anderen Krankenhaus: BSG-Urteil vom 11.09.2019, BSG – B 6 KA 6/18 R Leitsätze der Redaktion: Eine in der Notfallambulanz eines Krankenhauses erbrachte ambulante Notfallbehandlung ist grundsätzlich der vertragsärztlichen Versorgung zuzurechnen und aus der Gesamtvergütung zu vergüten, auch wenn sich wegen derselben Erkrankung unmittelbar

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Psychiatrische Institutsambulanz an ausgelagertem Standort:BSG-Urteil vom23.03.2023, B 6 KA 7/22 R

Psychiatrische Institutsambulanz an ausgelagertem Standort: BSG-Urteil vom 23.03.2023, B 6 KA 7/22 R Nichtamtliche Leitsätze Ein psychiatrisches Krankenhaus kann eine Ermächtigung nach § 118 Abs. 1 SGB V auch für eine räumlich entfernte, unselbstständige Tagesklinik erhalten, wenn diese als Betriebsstätte Teil des Plankrankenhauses ist. Die Aufnahme in den Krankenhausplan wirkt für das Ermächtigungsverfahren verbindlich und

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Hochschulambulanzvergütung und Leitungsanforderungen: BSG-Urteil vom 17.11.2022, B 6 KA 9/21 R

Hochschulambulanzvergütung und Leitungsanforderungen: BSG-Urteil vom 17.11.2022, B 6 KA 9/21 R Leitsätze der Redaktion 1. Eine Änderung der Sach oder Rechtslage begründet für sich genommen keine Ausnahme vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität bei Vergütungsverhandlungen nach dem SGB V. 2. Eine Überschreitung der Veränderungsrate kommt nur innerhalb der gesetzlich normierten Ausnahmetatbestände in Betracht und setzt eine konkrete

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