Vertragsarztrecht

Sonderbedarf für Strahlentherapie-Anstellung: BSG verneint Anspruch bei fehlender Versorgungslücke

Das Bundessozialgericht, Urteil vom 18.06.2025, B 6 KA 5/24 R, hat die Anforderungen an eine Anstellungsgenehmigung im Wege des lokalen Sonderbedarfs bei strahlentherapeutischen Leistungen konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob personelle Vorgaben aus dem Strahlenschutzrecht einen zusätzlichen vertragsärztlichen Sonderbedarf begründen können. Die Entscheidung ist besonders relevant für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in gesperrten Planungsbereichen. Sie […]

Sonderbedarf für Strahlentherapie-Anstellung: BSG verneint Anspruch bei fehlender Versorgungslücke Mehr erfahren »

Fortbildungsnachweis bei Statuswechsel: BSG bestätigt fortlaufenden Fünfjahreszeitraum

Ein nahtloser Wechsel vom angestellten Arzt zum zugelassenen Vertragsarzt lässt den Fünfjahreszeitraum für den Fortbildungsnachweis nicht neu beginnen. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 27.08.2025 entschieden. Nach der Entscheidung des BSG, Urteil vom 27.08.2025, B 6 KA 10/24 R, knüpft die Fortbildungs- und Nachweispflicht nach § 95d SGB V an die Person des Arztes

Fortbildungsnachweis bei Statuswechsel: BSG bestätigt fortlaufenden Fünfjahreszeitraum Mehr erfahren »

Regress wegen Faksimilestempel: BSG zur Unterschrift bei Sprechstundenbedarf

Das Bundessozialgericht, Urteil vom 27.08.2025, B 6 KA 9/24 R, hat klargestellt: Sprechstundenbedarfsverordnungen müssen persönlich unterschrieben werden. Ein Faksimilestempel, also ein Stempel mit nachgebildeter Unterschrift, genügt nicht. Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist die Entscheidung praxisrelevant. Denn selbst wenn die Verordnung medizinisch vertretbar war, kann die fehlende eigenhändige Unterschrift einen Regress als sogenannten sonstigen Schaden auslösen.

Regress wegen Faksimilestempel: BSG zur Unterschrift bei Sprechstundenbedarf Mehr erfahren »

Wachstumsanspruch bei Neugründung mit angestelltem Jungarzt: BSG-Urteil 19.07.2023, B 6 KA 22/22 R

Wachstumsanspruch bei Neugründung mit angestelltem Jungarzt: BSG-Urteil 19.07.2023, B 6 KA 22/22 R Nichtamtliche Leitsätze 1. Eine nach Ausscheiden aus einer fortbestehenden Berufsausübungsgemeinschaft neu eingerichtete Einzelpraxis kann als Neugründung im honorarrechtlichen Sinn einzuordnen sein, auch wenn der Vertragsarzt im selben Planungsbereich zugelassen bleibt. 2. Für Wachstumsmöglichkeiten in der Aufbauphase ist bei kooperativen Strukturen und bei

Wachstumsanspruch bei Neugründung mit angestelltem Jungarzt: BSG-Urteil 19.07.2023, B 6 KA 22/22 R Mehr erfahren »

Sonderbedarfsanstellung im MVZ: BSG-Urteil vom 06.04.2022, B 6 KA 7/21 R

Sonderbedarfsanstellung im MVZ: BSG-Urteil vom 06.04.2022, B 6 KA 7/21 R Leitsätze der Redaktion 1. Eine Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsanstellung ist nur dann eröffnet, wenn der zusätzliche lokale oder qualifikationsbezogene Versorgungsbedarf mindestens dem Umfang eines halben Versorgungsauftrags entspricht. 2. Ist diese Schwelle erreicht, darf die Bedarfsdeckung jedoch flexibel organisiert werden und kann auch über mehrere Anstellungsgenehmigungen

Sonderbedarfsanstellung im MVZ: BSG-Urteil vom 06.04.2022, B 6 KA 7/21 R Mehr erfahren »

Nachbesetzung nach hälftigem Zulassungsentzug: BSG-Urteil vom 30.10.2019, B 6 KA 14/18 R

Nachbesetzung nach hälftigem Zulassungsentzug: BSG-Urteil vom 30.10.2019, B 6 KA 14/18 R Leitsätze der Redaktion Ein Nachbesetzungsverfahren setzt stets eine objektiv fortführungsfähige Praxis voraus. Wird eine Zulassung im Umfang eines halben Versorgungsauftrags wegen nicht hinreichender Ausübung entzogen, fehlt es für den entzogenen Anteil regelmäßig an einem fortführbaren Praxissubstrat, sodass eine Nachbesetzung hierfür ausscheidet. Eine Klage

Nachbesetzung nach hälftigem Zulassungsentzug: BSG-Urteil vom 30.10.2019, B 6 KA 14/18 R Mehr erfahren »

Einheitlicher Bereitschaftsdienst in Hessen: BSG-Urteil vom 25.10.2023 B 6 KA 16/22 R

Einheitlicher Bereitschaftsdienst in Hessen: BSG-Urteil vom 25.10.2023 B 6 KA 16/22 R Leitsätze der Redaktion Das hessische Landesrecht darf niedergelassene Privatärzte in einen einheitlich organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst einbeziehen und sie zu einer Kostenbeteiligung heranziehen. Das Vertragsarztrecht des Bundes schließt berufsrechtliche Landesregelungen zum Notdienst für Nichtvertragsärzte nicht aus, weil beide Regelungskomplexe unterschiedliche Personenkreise adressieren. Eine altersbedingte

Einheitlicher Bereitschaftsdienst in Hessen: BSG-Urteil vom 25.10.2023 B 6 KA 16/22 R Mehr erfahren »

Differenzkostenregelung bei unzulässigen Verordnungen: BSG-Urteil vom 05.06.2024, B 6 KA 10/23 R

Differenzkostenregelung bei unzulässigen Verordnungen: BSG-Urteil vom 05.06.2024, B 6 KA 10/23 R Leitsätze der Redaktion: 1. Die in § 106b Abs 2a Satz 1 SGB V vorgesehene Begrenzung von Nachforderungen auf die Kostendifferenz setzt eine dem Grunde nach zulässige, lediglich unwirtschaftliche Verordnung voraus. 2. Unzulässige Verordnungen, die außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, werden

Differenzkostenregelung bei unzulässigen Verordnungen: BSG-Urteil vom 05.06.2024, B 6 KA 10/23 R Mehr erfahren »

Anstellungsgenehmigung trotz Vollauslastung?: 26.03.2025 – B 6 KA 7/24 R

Anstellungsgenehmigung trotz Vollauslastung?: 26.03.2025 – B 6 KA 7/24 R Leitsätze der Redaktion: Ein Arzt kann im System der vertragsärztlichen Versorgung höchstens einen vollen Versorgungsauftrag persönlich erfüllen. Diese Grenze gilt nicht nur für die Erteilung weiterer Zulassungen, sondern ebenso für die Genehmigung einer Anstellung nach § 95 Abs. 9 SGB V, wenn der anzustellende Arzt

Anstellungsgenehmigung trotz Vollauslastung?: 26.03.2025 – B 6 KA 7/24 R Mehr erfahren »

Zuständigkeit für Sprechstundenbedarfsregresse: BSG-Urteil vom 12.2019, B 6 KA 23/18 R

Zuständigkeit für Sprechstundenbedarfsregresse: BSG-Urteil vom 12.2019, B 6 KA 23/18 R Leitsätze 1. Regresse wegen der Verordnung von Arzneimitteln als Sprechstundenbedarf, die nach gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht in dieser Form verordnungsfähig sind, gehören zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V in der damals geltenden Fassung und sind von den hierfür vorgesehenen Prüfgremien

Zuständigkeit für Sprechstundenbedarfsregresse: BSG-Urteil vom 12.2019, B 6 KA 23/18 R Mehr erfahren »