März 2026

Pauschale Schweigepflichtentbindung in der Betriebsvereinbarung?

Zur Unwirksamkeit kollektivrechtlicher „Blanko-Freigaben“ gegenüber Betriebsärzten und Arbeitsmedizinern 1. Das Problem In der betrieblichen Praxis tauchen immer wieder Versuche auf, arbeitsmedizinische Informationsflüsse durch Betriebsvereinbarung zu vereinfachen. Gemeint ist damit regelmäßig eine kollektivrechtlich vorformulierte Schweigepflichtentbindung, nach der Betriebsärzte oder Arbeitsmediziner gegenüber dem Arbeitgeber Gesundheitsdaten der Beschäftigten offenbaren dürfen. Die dahinterstehende Vorstellung ist ebenso schlicht wie gefährlich: […]

Pauschale Schweigepflichtentbindung in der Betriebsvereinbarung? Mehr erfahren »

Honorarabsenkung psychotherapeutischer Leistungen im EBM: Zwischen Rechtsprechungsbindung, Bewertungsmethodik und Strukturpolitik

Die Psychotherapeuten in Deutschland protestieren. Die Absenkung der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen im EBM um 4,5 Prozent wirkt auf den ersten Blick wie eine typische Anpassungsentscheidung innerhalb der vertragsärztlichen Vergütungssystematik. Tatsächlich berührt sie jedoch zentrale dogmatische Linien der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und entfaltet zugleich strukturelle Wirkungen weit über den ambulanten Bereich hinaus. Die Entscheidung des erweiterten

Honorarabsenkung psychotherapeutischer Leistungen im EBM: Zwischen Rechtsprechungsbindung, Bewertungsmethodik und Strukturpolitik Mehr erfahren »

Eine neue Dimension der Qualitätsüberprüfung: Kommunikation und Transparenz bei Veränderungen der Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungsgruppen

Eine neue Dimension der Qualitätsüberprüfung: Kommunikation und Transparenz bei Veränderungen der Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungsgruppen.  Die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser ist weiterhin äußerst angespannt. Nur rund ein Fünftel der Allgemeinkrankenhäuser bewertet die aktuelle wirtschaftliche Situation als gut oder sehr gut. Zugleich rechnet ein erheblicher Teil der Häuser in den kommenden Monaten mit Einschränkungen

Eine neue Dimension der Qualitätsüberprüfung: Kommunikation und Transparenz bei Veränderungen der Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungsgruppen Mehr erfahren »

Aus Gold gewoben, doch Stückwerk geblieben – Ein Kommentar zum KHAG

Aus Gold gewoben, doch Stückwerk geblieben – Ein Kommentar zum KHAG Die Zielrichtung der Krankenhausreform ist im Ausgangspunkt kaum ernsthaft zu bestreiten. Wer Qualität sichern, hochkomplexe Leistungen stärker bündeln, Fehlanreize des reinen Fallzahlwettbewerbs zurückdrängen und die stationäre Versorgung zugleich im ländlichen Raum tragfähig halten will, arbeitet an echten Problemen des Systems und nicht an Nebelkerzen.

Aus Gold gewoben, doch Stückwerk geblieben – Ein Kommentar zum KHAG Mehr erfahren »

Das Krankenhausreform-anpassungsgesetz – KHAG und was es zu wissen gilt

Das Krankenhausreform-anpassungsgesetz – KHAG und was es zu wissen gilt Der geplante Kabinettsentwurf ist kein „Mini-Fix“, sondern eine ziemlich weitgehende Nachjustierung des KHVVG – mit mehr Spielraum für die Länder bei Leistungsgruppen, verschobenen Fristen bei Vorhaltebudget/MD-Prüfungen, geänderter Finanzierung des Transformationsfonds (weg von der GKV), neuen Kooperationsmöglichkeiten und einem Sonderregime für Länder mit eigener Leistungsgruppen-Planung. I.

Das Krankenhausreform-anpassungsgesetz – KHAG und was es zu wissen gilt Mehr erfahren »

Wachstumsanspruch bei Neugründung mit angestelltem Jungarzt: BSG-Urteil 19.07.2023, B 6 KA 22/22 R

Wachstumsanspruch bei Neugründung mit angestelltem Jungarzt: BSG-Urteil 19.07.2023, B 6 KA 22/22 R Nichtamtliche Leitsätze 1. Eine nach Ausscheiden aus einer fortbestehenden Berufsausübungsgemeinschaft neu eingerichtete Einzelpraxis kann als Neugründung im honorarrechtlichen Sinn einzuordnen sein, auch wenn der Vertragsarzt im selben Planungsbereich zugelassen bleibt. 2. Für Wachstumsmöglichkeiten in der Aufbauphase ist bei kooperativen Strukturen und bei

Wachstumsanspruch bei Neugründung mit angestelltem Jungarzt: BSG-Urteil 19.07.2023, B 6 KA 22/22 R Mehr erfahren »

Sonderbedarfsanstellung im MVZ: BSG-Urteil vom 06.04.2022, B 6 KA 7/21 R

Sonderbedarfsanstellung im MVZ: BSG-Urteil vom 06.04.2022, B 6 KA 7/21 R Leitsätze der Redaktion 1. Eine Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsanstellung ist nur dann eröffnet, wenn der zusätzliche lokale oder qualifikationsbezogene Versorgungsbedarf mindestens dem Umfang eines halben Versorgungsauftrags entspricht. 2. Ist diese Schwelle erreicht, darf die Bedarfsdeckung jedoch flexibel organisiert werden und kann auch über mehrere Anstellungsgenehmigungen

Sonderbedarfsanstellung im MVZ: BSG-Urteil vom 06.04.2022, B 6 KA 7/21 R Mehr erfahren »

Nachbesetzung nach hälftigem Zulassungsentzug: BSG-Urteil vom 30.10.2019, B 6 KA 14/18 R

Nachbesetzung nach hälftigem Zulassungsentzug: BSG-Urteil vom 30.10.2019, B 6 KA 14/18 R Leitsätze der Redaktion Ein Nachbesetzungsverfahren setzt stets eine objektiv fortführungsfähige Praxis voraus. Wird eine Zulassung im Umfang eines halben Versorgungsauftrags wegen nicht hinreichender Ausübung entzogen, fehlt es für den entzogenen Anteil regelmäßig an einem fortführbaren Praxissubstrat, sodass eine Nachbesetzung hierfür ausscheidet. Eine Klage

Nachbesetzung nach hälftigem Zulassungsentzug: BSG-Urteil vom 30.10.2019, B 6 KA 14/18 R Mehr erfahren »

Einheitlicher Bereitschaftsdienst in Hessen: BSG-Urteil vom 25.10.2023 B 6 KA 16/22 R

Einheitlicher Bereitschaftsdienst in Hessen: BSG-Urteil vom 25.10.2023 B 6 KA 16/22 R Leitsätze der Redaktion Das hessische Landesrecht darf niedergelassene Privatärzte in einen einheitlich organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst einbeziehen und sie zu einer Kostenbeteiligung heranziehen. Das Vertragsarztrecht des Bundes schließt berufsrechtliche Landesregelungen zum Notdienst für Nichtvertragsärzte nicht aus, weil beide Regelungskomplexe unterschiedliche Personenkreise adressieren. Eine altersbedingte

Einheitlicher Bereitschaftsdienst in Hessen: BSG-Urteil vom 25.10.2023 B 6 KA 16/22 R Mehr erfahren »

Differenzkostenregelung bei unzulässigen Verordnungen: BSG-Urteil vom 05.06.2024, B 6 KA 10/23 R

Differenzkostenregelung bei unzulässigen Verordnungen: BSG-Urteil vom 05.06.2024, B 6 KA 10/23 R Leitsätze der Redaktion: 1. Die in § 106b Abs 2a Satz 1 SGB V vorgesehene Begrenzung von Nachforderungen auf die Kostendifferenz setzt eine dem Grunde nach zulässige, lediglich unwirtschaftliche Verordnung voraus. 2. Unzulässige Verordnungen, die außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, werden

Differenzkostenregelung bei unzulässigen Verordnungen: BSG-Urteil vom 05.06.2024, B 6 KA 10/23 R Mehr erfahren »