Versorgungsvertrag gekündigt: Krankenhäuser können sich im Eilverfahren gegen existenzgefährdende Folgen wehren
Die Kündigung eines Versorgungsvertrags kann für ein Krankenhaus existenzgefährdende Folgen haben. Denn der Versorgungsvertrag ist die Grundlage dafür, gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten stationär zu behandeln und die Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 27.05.2026, L 5 KR 23/26 B ER, einem Krankenhaus im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz gewährt. […]










