Krankenhausplanung / Krankenhausfinanzierung

Versorgungsvertrag gekündigt: Krankenhäuser können sich im Eilverfahren gegen existenzgefährdende Folgen wehren

Die Kündigung eines Versorgungsvertrags kann für ein Krankenhaus existenzgefährdende Folgen haben. Denn der Versorgungsvertrag ist die Grundlage dafür, gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten stationär zu behandeln und die Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 27.05.2026, L 5 KR 23/26 B ER, einem Krankenhaus im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz gewährt. […]

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BSG zur Maskenbeatmung: Beatmungsstunden bleiben abrechenbar – aber nur bei belegter intensivmedizinischer Versorgung

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27. August 2025 eine wichtige Entscheidung zur Abrechnung maschineller Beatmungsstunden bei nichtinvasiver Beatmung über Maskensysteme getroffen. Das Verfahren betraf einen Behandlungsfall aus dem Jahr 2017 und damit die damalige Deutsche Kodierrichtlinie DKR 1001l. Die Entscheidung ist dennoch für aktuelle Krankenhausfälle bedeutsam. Denn sie stellt klar: Beatmungsstunden bei Maskenbeatmung scheitern

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Schockraum-Reanimation: Stationäre Aufnahme trotz Versterben nach wenigen Minuten

Eine Reanimation im Schockraum kann eine stationäre Krankenhausaufnahme begründen. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auch dann, wenn die Behandlung nur wenige Minuten dauert und die Patientin oder der Patient kurz nach der Einlieferung verstirbt. Mit Urteil vom 18. März 2026 hat das LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2026, L 5 KR 2787/25

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Krankenhausplanung NRW 2022: OVG Münster zu Leistungsgruppen, Fallzahlen und Geriatrie

Die Krankenhausplanung NRW 2022 bleibt für Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ein zentrales rechtliches und strategisches Thema. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 10. Februar 2026 eine wichtige Entscheidung zur Zuweisung von Leistungsgruppen getroffen. Der Beschluss betrifft unter anderem Fallzahlen, spezialisierte Therapieangebote und die besondere Rolle der Geriatrie. Für Krankenhausgeschäftsführungen, ärztliche Direktionen, Medizincontrolling, Strategieabteilungen

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Krankenhausplan NRW 2022: Rechtsschutz gegen fehlerhafte Leistungsgruppenentscheidungen

Der Krankenhausplan NRW 2022 beschäftigt weiterhin die Verwaltungsgerichte. Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster zeigt: Auch wenn Feststellungsbescheide zur Krankenhausplanung grundsätzlich sofort vollziehbar sind, bleiben Krankenhäuser nicht rechtsschutzlos. Mit Beschluss vom 30. März 2026 hat das OVG Münster in einem Verfahren zum Krankenhausplan NRW 2022 einem Krankenhausträger im einstweiligen Rechtsschutz teilweise Recht gegeben.

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Zuweisung von Ösophaguseingriffen und Mindestmengenprognose in der Krankenhausplanung NRW: 11.07.2025, 13 B 298/25

Zuweisung von Ösophaguseingriffen und Mindestmengenprognose in der Krankenhausplanung NRW: 11.07.2025, 13 B 298/25 Leitsätze der Redaktion Die Berücksichtigung von Mindestmengenvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses kann im Rahmen der Krankenhausplanung als sachgerechtes zusätzliches Auswahlkriterium herangezogen werden, auch wenn der Krankenhausplan selbst die Kriterien nicht abschließend festlegt. Bei der Umstellung der nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung auf Leistungsgruppen vermittelt ein früherer

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Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nichtzuweisung eines Perinatalzentrums Level 1 in der Krankenhausplanung NRW: VG Aachen, Beschluss vom 26.02.2025, 7 L 26/25

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nichtzuweisung eines Perinatalzentrums Level 1 in der Krankenhausplanung NRW: VG Aachen, Beschluss vom 26.02.2025, 7 L 26/25 Leitsätze der Redaktion Die Nichtzuweisung einer Leistungsgruppe im Feststellungsbescheid nach dem KHGG NRW ist ein belastender Verwaltungsakt, dessen sofortige Vollziehbarkeit gesetzlich angeordnet ist. Vorläufiger Rechtsschutz scheitert regelmäßig, wenn sich die Maßnahme bei summarischer Prüfung als

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Rechtsweg bei Ausnahmeentscheidungen zu Mindestmengen: BVerwG Beschluss vom 12. Mai 2025, BVerwG 3 B 1.25

Rechtsweg bei Ausnahmeentscheidungen zu Mindestmengen: BVerwG Beschluss vom 12. Mai 2025, BVerwG 3 B 1.25 Leitsätze der Redaktion: Die Entscheidung einer für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde nach § 136b Abs. 5a Satz 2 SGB V betrifft eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung und unterfällt deshalb § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG. Für Streitigkeiten über die

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Nichtzuweisung von Ösophagus und Rektumchirurgie mangels Onkologie-Kooperation im Krankenhausplan NRW 2022: OVG-NRW, Beschluss vom 11.07.2025, 13 B 280/25

Nichtzuweisung von Ösophagus und Rektumchirurgie mangels Onkologie-Kooperation im Krankenhausplan NRW 2022: OVG-NRW, Beschluss vom 11.07.2025, 13 B 280/25 Leitsätze der Redaktion Ein neuer Feststellungsbescheid zur Umsetzung des Krankenhausplans ersetzt den bisherigen Versorgungsauftrag auch ohne gesonderte Rücknahme oder Widerruf. Ein Bestandsschutz auf Fortführung bislang erbrachter Leistungen besteht im System der Krankenhausplanung grundsätzlich nicht. Erfüllt ein Krankenhaus

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Nichtzuweisung der Leistungsgruppe 12.3 wegen Fallzahlen und Erreichbarkeit: OVG NRW, Beschluss vom 11.07.2025, 13 B 305/25

Nichtzuweisung der Leistungsgruppe 12.3 wegen Fallzahlen und Erreichbarkeit: OVG NRW, Beschluss vom 11.07.2025, 13 B 305/25 Leitsätze der Redaktion Eine im Zuge der Systemumstellung auf Leistungsgruppen ergehende Neufeststellung des Versorgungsauftrags ersetzt den bisherigen Feststellungsbescheid mit Wirkung zum vorgesehenen Stichtag und kann dazu führen, dass ein früher umfassender Fachgebietsauftrag teilweise entfällt. Für diese planerische Fortschreibung sind

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