Krankenhausplan NRW 2022: Auswahlfehler durch standortübergreifende Fallzahladdition: VG Münster, Beschluss vom 27.03.2025, 9 L 141/25
Krankenhausplan NRW 2022: Auswahlfehler durch standortübergreifende Fallzahladdition: VG Münster, Beschluss vom 27.03.2025, 9 L 141/25 Leitsätze der Redaktion Die Nichtzuweisung von Leistungsgruppen kann im Krankenhausplanungsrecht ausnahmsweise als belastender Eingriff in eine bestehende Rechtsposition anfechtbar sein, wenn sie den bisherigen Versorgungsauftrag faktisch entzieht. Im Eilverfahren überwiegt das Aussetzungsinteresse, wenn die Auswahlentscheidung voraussichtlich ermessensfehlerhaft ist und die […]



