Nordzypriotischer Zahnmedizin-Abschluss genügt nicht für vorübergehende Berufserlaubnis in Deutschland

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 4. Mai 2026 entschieden, dass ein in Nordzypern erworbener zahnärztlicher Ausbildungsnachweis nicht genügt, um in Deutschland eine vorübergehende Berufserlaubnis nach § 13 Abs. 1 Satz 1 ZHG zu erhalten. Betroffen war ein Antragsteller, der ein Diplom einer privaten Universität in Nordzypern sowie eine Bescheinigung des Gesundheitsministeriums der sogenannten […]

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