Tim Reinhardt

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Sozialrecht, Arzthaftung und Schadensersatz, Krankenhausrecht, Vergütungsrecht, Vertragsarztrecht

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Nothelferanspruch des Krankenhauses nach § 25 SGB XII: Warum häufig nur zeitanteilig erstattet wird

Fehlt in der Notaufnahme ein belastbarer Nachweis über den Krankenversicherungsschutz, entsteht für Krankenhäuser schnell ein erhebliches Erlösrisiko. Medizinisch ist die Situation häufig eindeutig: Die Behandlung muss sofort beginnen. Rechtlich und wirtschaftlich ist dagegen oft offen, wer die Kosten trägt. Für solche Fälle kann der Nothelferanspruch nach § 25 SGB XII eine wichtige Anspruchsgrundlage sein. Die […]

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Schockraum-Reanimation: Stationäre Aufnahme trotz Versterben nach wenigen Minuten

Eine Reanimation im Schockraum kann eine stationäre Krankenhausaufnahme begründen. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auch dann, wenn die Behandlung nur wenige Minuten dauert und die Patientin oder der Patient kurz nach der Einlieferung verstirbt. Mit Urteil vom 18. März 2026 hat das LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2026, L 5 KR 2787/25

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Krankenhausplanung NRW 2022: OVG Münster zu Leistungsgruppen, Fallzahlen und Geriatrie

Die Krankenhausplanung NRW 2022 bleibt für Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ein zentrales rechtliches und strategisches Thema. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 10. Februar 2026 eine wichtige Entscheidung zur Zuweisung von Leistungsgruppen getroffen. Der Beschluss betrifft unter anderem Fallzahlen, spezialisierte Therapieangebote und die besondere Rolle der Geriatrie. Für Krankenhausgeschäftsführungen, ärztliche Direktionen, Medizincontrolling, Strategieabteilungen

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Krankenhausplan NRW 2022: Rechtsschutz gegen fehlerhafte Leistungsgruppenentscheidungen

Der Krankenhausplan NRW 2022 beschäftigt weiterhin die Verwaltungsgerichte. Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster zeigt: Auch wenn Feststellungsbescheide zur Krankenhausplanung grundsätzlich sofort vollziehbar sind, bleiben Krankenhäuser nicht rechtsschutzlos. Mit Beschluss vom 30. März 2026 hat das OVG Münster in einem Verfahren zum Krankenhausplan NRW 2022 einem Krankenhausträger im einstweiligen Rechtsschutz teilweise Recht gegeben.

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