Präklusion nach abschließender Kassenentscheidung: BSG stärkt Krankenhäuser bei PrüfvV-Verfahren
Mit Urteil vom 12.06.2025 hat das Bundessozialgericht klargestellt: Eine Krankenkasse ist nach ihrer abschließenden Entscheidung im Prüfverfahren grundsätzlich an die dort tatsächlich beanstandeten Prüfgegenstände gebunden. Prüfgegenstände, die zwar in der Prüfanzeige genannt, später aber nicht mehr konkret beanstandet werden, können im gerichtlichen Verfahren ausgeschlossen sein. Maßgeblich ist die Entscheidung BSG, Urteil vom 12.06.2025, B 1 […]










