DRG-Abrechnung

BSG zur Maskenbeatmung: Beatmungsstunden bleiben abrechenbar – aber nur bei belegter intensivmedizinischer Versorgung

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27. August 2025 eine wichtige Entscheidung zur Abrechnung maschineller Beatmungsstunden bei nichtinvasiver Beatmung über Maskensysteme getroffen. Das Verfahren betraf einen Behandlungsfall aus dem Jahr 2017 und damit die damalige Deutsche Kodierrichtlinie DKR 1001l. Die Entscheidung ist dennoch für aktuelle Krankenhausfälle bedeutsam. Denn sie stellt klar: Beatmungsstunden bei Maskenbeatmung scheitern […]

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Nothelferanspruch des Krankenhauses nach § 25 SGB XII: Warum häufig nur zeitanteilig erstattet wird

Fehlt in der Notaufnahme ein belastbarer Nachweis über den Krankenversicherungsschutz, entsteht für Krankenhäuser schnell ein erhebliches Erlösrisiko. Medizinisch ist die Situation häufig eindeutig: Die Behandlung muss sofort beginnen. Rechtlich und wirtschaftlich ist dagegen oft offen, wer die Kosten trägt. Für solche Fälle kann der Nothelferanspruch nach § 25 SGB XII eine wichtige Anspruchsgrundlage sein. Die

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Schockraum-Reanimation: Stationäre Aufnahme trotz Versterben nach wenigen Minuten

Eine Reanimation im Schockraum kann eine stationäre Krankenhausaufnahme begründen. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auch dann, wenn die Behandlung nur wenige Minuten dauert und die Patientin oder der Patient kurz nach der Einlieferung verstirbt. Mit Urteil vom 18. März 2026 hat das LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2026, L 5 KR 2787/25

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BSG zur Aufrechnung und Präklusion nachkodierter Nebendiagnosen: BSG Urteil vom 16.07.2025, B 1 KR 22/24 R

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16. Juli 2025, Az. B 1 KR 22/24 R, wichtige Maßstäbe zur Nachkodierung von Nebendiagnosen und zur Aufrechnung durch Krankenkassen gesetzt. Wird im Rahmen einer Kodierprüfung der Diagnosendatensatz zum Prüfgegenstand, kann die materielle Präklusion nach § 7 Abs. 5 PrüfvV 2016 den gesamten Datensatz der Diagnosen erfassen. Das gilt

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