Zuständigkeit für Sprechstundenbedarfsregresse: BSG-Urteil vom 12.2019, B 6 KA 23/18 R
Zuständigkeit für Sprechstundenbedarfsregresse: BSG-Urteil vom 12.2019, B 6 KA 23/18 R Leitsätze 1. Regresse wegen der Verordnung von Arzneimitteln als Sprechstundenbedarf, die nach gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht in dieser Form verordnungsfähig sind, gehören zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V in der damals geltenden Fassung und sind von den hierfür vorgesehenen Prüfgremien […]










