Krankenhausvergütung

Stationäre Behandlung trotz AOP-Leistung: LSG Baden-Württemberg zu Begründung und Fälligkeit

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.05.2026 entschieden, dass eine im AOP-Katalog aufgeführte Leistung im Einzelfall stationär erbracht und vergütet werden kann. Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus nachvollziehbare medizinische oder soziale Gründe mitteilt, warum eine ambulante Versorgung nicht ausreichend war. Die Entscheidung betrifft das Az. L 11 KR 3928/25 und ist bei Sozialgerichtsbarkeit, Entscheidung […]

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PrüfvV 2014: Keine automatische Rückforderung bei verspäteter MDK-Unterlagenvorlage

Versäumt ein Krankenhaus im schriftlichen MDK-Prüfverfahren die Frist zur Vorlage konkret angeforderter Unterlagen, verliert es nicht automatisch seinen gesamten Vergütungsanspruch. Das hat das Bundessozialgericht im Zusammenhang mit der Prüfverfahrensvereinbarung 2014 erneut klargestellt. Maßgeblich ist der BSG-Beschluss vom 28.05.2026, B 1 KR 37/25 B. Die Entscheidung ist vor allem für Krankenhausabrechnungen relevant, bei denen Krankenkassen nach

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Solventum™ Easy Hub: Digitales Nachweismanagement für Leistungsgruppen und Strukturmerkmale

Krankenhäuser stehen derzeit vor der Herausforderung, eine Vielzahl von Nachweisen für Leistungsgruppen und Strukturmerkmale nicht nur vorzuhalten, sondern auch fortlaufend aktuell, nachvollziehbar und prüffest zu dokumentieren. Auf dem DRG-Forum 2026 in Berlin habe ich mit Sören Schiffers diese Probleme, aber auch die von Solventum™ angebotene Lösung diskutiert. Ist das Problem aus Ihrer Sicht eher die Beschaffung

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Stationäre Hernienoperation trotz AOP-Katalog: LSG Baden-Württemberg zur nachgereichten MBEG

Das LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2026, L 11 KR 1932/25, hat sich mit einer für Krankenhäuser wichtigen Frage befasst: Führt eine verspätet übermittelte medizinische Begründung, kurz MBEG, bei einer grundsätzlich ambulant vorgesehenen AOP-Leistung zu einem endgültigen Vergütungsausschluss? Die Antwort des Gerichts fällt krankenhausfreundlich aus. An die medizinische Begründung für eine stationäre Durchführung sind keine überhöhten

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Notfall-Reha und Krankenhausvergütung: Wann endet der Anspruch auf stationäre Akutvergütung?

Wann darf ein Krankenhaus weiter stationäre Krankenhausvergütung abrechnen, wenn ein Patient nicht nach Hause entlassen werden kann, aber eigentlich in eine stationäre Rehabilitation verlegt werden könnte? Mit dieser Frage befasste sich das Bundessozialgericht im Urteil vom 28.01.2026, Az. B 1 KR 21/24 R. Die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Rehabilitationsträger bedeutsam. Sie stellt klar:

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Präklusion nach abschließender Kassenentscheidung: BSG stärkt Krankenhäuser bei PrüfvV-Verfahren

Mit Urteil vom 12.06.2025 hat das Bundessozialgericht klargestellt: Eine Krankenkasse ist nach ihrer abschließenden Entscheidung im Prüfverfahren grundsätzlich an die dort tatsächlich beanstandeten Prüfgegenstände gebunden. Prüfgegenstände, die zwar in der Prüfanzeige genannt, später aber nicht mehr konkret beanstandet werden, können im gerichtlichen Verfahren ausgeschlossen sein. Maßgeblich ist die Entscheidung BSG, Urteil vom 12.06.2025, B 1

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Nachgereichte AOP-Begründung: Krankenkasse muss Krankenhausvergütung zahlen

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg stärkt Krankenhäuser bei der Abrechnung stationärer Behandlungen, die grundsätzlich im AOP-Katalog gelistet sind. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Krankenhaus eine fallindividuelle medizinische Begründung für die stationäre Durchführung noch nach der Schlussrechnung nachreichen darf. Das Gericht bejahte dies. Die Berufung der Krankenkasse blieb ohne Erfolg. Sie muss die

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Krankenhausbehandlung oder Reha? BSG zur neuropädiatrischen Therapie

Menschen bei der Ergotherapie

Wann liegt bei einer stationären neuropädiatrischen Behandlung eine vergütungsfähige Krankenhausbehandlung vor – und wann handelt es sich dem Schwerpunkt nach um Rehabilitation? Mit dieser Frage befasste sich das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 29.10.2025, B 1 KR 11/24 R. Die Entscheidung ist für Kliniken mit Tagessatzvergütung als besondere Einrichtung besonders relevant. Sie zeigt: Die Nichterfüllung

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BSG zur Aufrechnung und Präklusion nachkodierter Nebendiagnosen: BSG Urteil vom 16.07.2025, B 1 KR 22/24 R

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16. Juli 2025, Az. B 1 KR 22/24 R, wichtige Maßstäbe zur Nachkodierung von Nebendiagnosen und zur Aufrechnung durch Krankenkassen gesetzt. Wird im Rahmen einer Kodierprüfung der Diagnosendatensatz zum Prüfgegenstand, kann die materielle Präklusion nach § 7 Abs. 5 PrüfvV 2016 den gesamten Datensatz der Diagnosen erfassen. Das gilt

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