Nachträgliche Rechnungskorrektur: Kein Zusatzentgelt nach neun Monaten
Ein vergessenes Zusatzentgelt kann für Krankenhäuser erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 09.04.2026. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob ein Krankenhaus ein zunächst nicht berechnetes Zusatzentgelt rund neun Monate nach der ursprünglichen Schlussrechnung noch nachfordern durfte. Das Bayerische LSG, Urteil vom 09.04.2026, L 5 KR 571/23, […]
Nachträgliche Rechnungskorrektur: Kein Zusatzentgelt nach neun Monaten Mehr erfahren »


