Fortbildungsnachweis bei Statuswechsel: BSG bestätigt fortlaufenden Fünfjahreszeitraum

Ein nahtloser Wechsel vom angestellten Arzt zum zugelassenen Vertragsarzt lässt den Fünfjahreszeitraum für den Fortbildungsnachweis nicht neu beginnen. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 27.08.2025 entschieden. Nach der Entscheidung des BSG, Urteil vom 27.08.2025, B 6 KA 10/24 R, knüpft die Fortbildungs- und Nachweispflicht nach § 95d SGB V an die Person des Arztes […]

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