Regress wegen Faksimilestempel: BSG zur Unterschrift bei Sprechstundenbedarf
Das Bundessozialgericht, Urteil vom 27.08.2025, B 6 KA 9/24 R, hat klargestellt: Sprechstundenbedarfsverordnungen müssen persönlich unterschrieben werden. Ein Faksimilestempel, also ein Stempel mit nachgebildeter Unterschrift, genügt nicht. Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist die Entscheidung praxisrelevant. Denn selbst wenn die Verordnung medizinisch vertretbar war, kann die fehlende eigenhändige Unterschrift einen Regress als sogenannten sonstigen Schaden auslösen. […]
Regress wegen Faksimilestempel: BSG zur Unterschrift bei Sprechstundenbedarf Mehr erfahren »

