Dialysesachkostenpauschalen im EBM: SG Dortmund bestätigt hohe Hürden für höhere Vergütung
Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 17.06.2026 entschieden, dass die Dialysesachkostenpauschalen nach Abschnitt 40.14 EBM nach Auffassung der Kammer mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht demnach nicht schon deshalb, weil die tatsächlichen Sach- und Dienstleistungskosten einer Dialyseeinrichtung erheblich gestiegen sind. Betroffen war das Verfahren SG Dortmund, Urteil vom 17.06.2026, […]

