Nachfolge eines MVZ bei nichtärztlichem Erben: Was rechtlich zu beachten ist
Grundlegende rechtliche Ausgangslage Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Von zentraler Bedeutung ist dabei § 95 Abs. 1 Satz 3 SGB V, der bestimmt, dass der ärztliche Leiter selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt […]
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