Eilverfahren

Versorgungsvertrag gekündigt: Krankenhäuser können sich im Eilverfahren gegen existenzgefährdende Folgen wehren

Die Kündigung eines Versorgungsvertrags kann für ein Krankenhaus existenzgefährdende Folgen haben. Denn der Versorgungsvertrag ist die Grundlage dafür, gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten stationär zu behandeln und die Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 27.05.2026, L 5 KR 23/26 B ER, einem Krankenhaus im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz gewährt. […]

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Krankenhausplan NRW 2022: Rechtsschutz gegen fehlerhafte Leistungsgruppenentscheidungen

Der Krankenhausplan NRW 2022 beschäftigt weiterhin die Verwaltungsgerichte. Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster zeigt: Auch wenn Feststellungsbescheide zur Krankenhausplanung grundsätzlich sofort vollziehbar sind, bleiben Krankenhäuser nicht rechtsschutzlos. Mit Beschluss vom 30. März 2026 hat das OVG Münster in einem Verfahren zum Krankenhausplan NRW 2022 einem Krankenhausträger im einstweiligen Rechtsschutz teilweise Recht gegeben.

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