Cybersicherheit als Compliance im Gesundheitswesen – Teil 2: Verantwortung in vernetzten Gesundheitssystemen
Verantwortung in vernetzten Gesundheitssystemen Wo mehrere Einrichtungen, Plattformen und technische Dienste an einer Verarbeitung beteiligt sind, entsteht im Störungsfall schnell ein Zuständigkeits-Pingpong. Datenschutzrechtlich kommt es jedoch nicht darauf an, wer im Vertrag an erster Stelle steht oder bei wem der Server steht. Entscheidend ist, wer für welchen Verarbeitungsvorgang über Zwecke und Mittel entscheidet und wem

