Cybersicherheit als Compliance im Gesundheitswesen – Teil 3: Was angemessene Cybersicherheit konkret verlangt

Wer für einen Verarbeitungsvorgang verantwortlich ist, muss ein Sicherheitsniveau schaffen, das zu den tatsächlichen Risiken passt. Angemessenheit ist flexibel, aber nicht beliebig. Sie entsteht aus einer nachvollziehbaren Risikoentscheidung, wirksamen Maßnahmen und regelmäßiger Kontrolle. Gerade im Krankenhaus entscheidet sich Compliance deshalb nicht am Sicherheitskonzept in der Schublade, sondern daran, ob die Einrichtung auch unter einem Angriff

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