Cybersicherheit als Compliance im Gesundheitswesen – Teil 5: Cloudanbieter und sichere Lieferketten

Krankenhäuser können Rechenleistung, Softwarebetrieb und Wartung auslagern. Ihre Verantwortung für Versorgung, Datenschutz und Informationssicherheit bleibt aber bestehen. Wer einen klinisch relevanten Cloud-Dienst einkauft, muss deshalb den Anbieter prüfen, Abhängigkeiten kennen, Sicherheitsanforderungen vertraglich absichern und auch den Ausstieg vorbereiten. § 30 BSIG und § 393 SGB V machen daraus eine eigenständige Compliance-Aufgabe. Wenn die Medikationssoftware nur

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