Auftragsverarbeitung

Cybersicherheit als Compliance im Gesundheitswesen – Teil 5: Cloudanbieter und sichere Lieferketten

Krankenhäuser können Rechenleistung, Softwarebetrieb und Wartung auslagern. Ihre Verantwortung für Versorgung, Datenschutz und Informationssicherheit bleibt aber bestehen. Wer einen klinisch relevanten Cloud-Dienst einkauft, muss deshalb den Anbieter prüfen, Abhängigkeiten kennen, Sicherheitsanforderungen vertraglich absichern und auch den Ausstieg vorbereiten. § 30 BSIG und § 393 SGB V machen daraus eine eigenständige Compliance-Aufgabe. Wenn die Medikationssoftware nur

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Cybersicherheit als Compliance im Gesundheitswesen – Teil 2: Verantwortung in vernetzten Gesundheitssystemen

Verantwortung in vernetzten Gesundheitssystemen Wo mehrere Einrichtungen, Plattformen und technische Dienste an einer Verarbeitung beteiligt sind, entsteht im Störungsfall schnell ein Zuständigkeits-Pingpong. Datenschutzrechtlich kommt es jedoch nicht darauf an, wer im Vertrag an erster Stelle steht oder bei wem der Server steht. Entscheidend ist, wer für welchen Verarbeitungsvorgang über Zwecke und Mittel entscheidet und wem

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