§ 391 SGB V

Cybersicherheit als Compliance im Gesundheitswesen – Teil 3: Was angemessene Cybersicherheit konkret verlangt

Wer für einen Verarbeitungsvorgang verantwortlich ist, muss ein Sicherheitsniveau schaffen, das zu den tatsächlichen Risiken passt. Angemessenheit ist flexibel, aber nicht beliebig. Sie entsteht aus einer nachvollziehbaren Risikoentscheidung, wirksamen Maßnahmen und regelmäßiger Kontrolle. Gerade im Krankenhaus entscheidet sich Compliance deshalb nicht am Sicherheitskonzept in der Schublade, sondern daran, ob die Einrichtung auch unter einem Angriff

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Cybersicherheit als Compliance im Krankenhaus – Teil 1: Wenn IT-Ausfälle die Patientenversorgung treffen

Technische Grundlagen und rechtliche Einordnung für Krankenhäuser Wenn die IT ausfällt, steht nicht nur die Verwaltung. Im digitalisierten Krankenhaus kann ein Cybervorfall unmittelbar die Behandlung betreffen. In einem solchen Szenario wird Cybersicherheit zu einer Frage der Patientenversorgung und der rechtssicheren Organisation. Diese Reihe an Fachbeiträgen soll eine erste Orientierung im Thema Cybersicherheit und Datenschutz im

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